Auszüge aus dem Hygienekonzept
Auf der gesamten Anlage besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- / Nasenschutzes.
Beim Betreten der „Sportstätte am Aubach“ ist das ausliegende Formular zur Kontakt- Nachverfolgung gewissenhaft und vollständig auszufüllen und in die entsprechende Box einzuwerfen.
Die zur Verfügung stehenden Steh- bzw. Sitzplätze sind markiert und die Abstände entsprechen den aktuellen Vorgaben. Bitte halten Sie diese Abstände unbedingt ein.
Sollte dies nicht möglich sein, sind Sie verpflichtet einen Mund- / Nasenschutz zu tragen.
Wenn Sie Ihren markierten Steh- oder Sitzplatz eingenommen haben, können Sie den Mund- / Nasenschutz abnehmen.
Die Treppe zum Clubheim sowie der daran anschließende Balkon sind frei zu halten und sind für Besucher gesperrt.
Das Clubheim ist geschlossen und darf nur von Besuchern zum Gang zur Toilette betreten werden. Bitte achten Sie auch hier auf die Abstandregeln und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- / Nasenschutzes
Der markierte Bereich vor dem Außen- und Rostwurstverkauf darf nur zum Zweck des Getränke- oder Essenkaufs betreten werden und ist ansonsten frei zu halten. Hier gilt es besonders die Mindestabstände einzuhalten und auf das Tragen eines Mund- / Nasenschutzes zu achten.
Im Sinne des Fußballs und unser aller Gesundheit bitten wir Sie die getroffenen Anordnungen zu befolgen.
Hier können Sie sich das Formular vor Besuch der Sportstätte am Aubach ausdrucken und Ausfüllen: SVD-Kontaktformular
Die Formulare liegen auch in Papierform am Eingang aus.